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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 17 U 1/02   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 17 U 1/02 (https://dejure.org/2006,64398)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.06.2006 - L 17 U 1/02 (https://dejure.org/2006,64398)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - L 17 U 1/02 (https://dejure.org/2006,64398)
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  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - psychisches Trauma -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 17 U 1/02
    Allerdings kann eine Selbsttötung u.U. mittelbare Folge eines Arbeitsunfalls mit körperlicher organischer Gesundheitsstörung sein, wenn dieser zu einer Willensbeeinträchtigung geführt oder den Entschluss zur Selbsttötung wesentlich mitbedingt hat (BSGE 18, 163; 66, 156; BSG, Urteil vom 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R - = MESO B 320/49; Mehrtens, a.a.O. Rdnr. 9.9; Benz, a.a.O. sowie NZS 1999, 435 f.., 438).

    Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Selbsttötung ein Arbeitsunfall vorausgegangen ist, denn eine Selbsttötung kann ihre - Ursache auch unmittelbar in der versicherten Tätigkeit finden, wenn der Versicherte z.B. während einer Arbeitsschicht ein psychisches Trauma erleidet, dass mit einer schlagartig aufgetretenen schweren psychischen Erschütterung bzw. einer reaktiven Depression verbunden ist, die die Vorstellung bewirkt, sich in einer aussichtslosen Situation zu befinden (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 71; BSG, Urteil vom 08.12.1998, a.a.O.; Senatsurteil vom 30.05.2001, a.a.O.; Mehrtens, a.a.O.).

  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 17 U 1/02
    Indes lässt sich hier aufgrund des Gesamtergebnisses der Ermittlungen im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren auch nicht feststellen, dass die Selbsttötung des Versicherten im Sinne der unfallrechtlichen Kausalitätslehre (vgl. BSGE 61, 127, 130; 63, 270, 271; BSG S.ozR 3 - 2200 § 548 Nr. 13; BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - = SGb 2005, 340; Mehrtens, a.a.O.,, § 8 SGB VII Rdnr. 8.2) wesentlich ursächlich auf die Folgen des Arbeitsunfalles vom 28.11.1995 zurückzuführen ist.
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 17 U 1/02
    Indes lässt sich hier aufgrund des Gesamtergebnisses der Ermittlungen im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren auch nicht feststellen, dass die Selbsttötung des Versicherten im Sinne der unfallrechtlichen Kausalitätslehre (vgl. BSGE 61, 127, 130; 63, 270, 271; BSG S.ozR 3 - 2200 § 548 Nr. 13; BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - = SGb 2005, 340; Mehrtens, a.a.O.,, § 8 SGB VII Rdnr. 8.2) wesentlich ursächlich auf die Folgen des Arbeitsunfalles vom 28.11.1995 zurückzuführen ist.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 17 U 1/02
    Indes lässt sich hier aufgrund des Gesamtergebnisses der Ermittlungen im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren auch nicht feststellen, dass die Selbsttötung des Versicherten im Sinne der unfallrechtlichen Kausalitätslehre (vgl. BSGE 61, 127, 130; 63, 270, 271; BSG S.ozR 3 - 2200 § 548 Nr. 13; BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - = SGb 2005, 340; Mehrtens, a.a.O.,, § 8 SGB VII Rdnr. 8.2) wesentlich ursächlich auf die Folgen des Arbeitsunfalles vom 28.11.1995 zurückzuführen ist.
  • BSG, 30.05.1985 - 2 RU 17/84

    Schulunfall - Sprung aus dem Fenster - Schüler - Selbsttötungsabsicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 17 U 1/02
    Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Selbsttötung ein Arbeitsunfall vorausgegangen ist, denn eine Selbsttötung kann ihre - Ursache auch unmittelbar in der versicherten Tätigkeit finden, wenn der Versicherte z.B. während einer Arbeitsschicht ein psychisches Trauma erleidet, dass mit einer schlagartig aufgetretenen schweren psychischen Erschütterung bzw. einer reaktiven Depression verbunden ist, die die Vorstellung bewirkt, sich in einer aussichtslosen Situation zu befinden (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 71; BSG, Urteil vom 08.12.1998, a.a.O.; Senatsurteil vom 30.05.2001, a.a.O.; Mehrtens, a.a.O.).
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 17 U 1/02
    Da der Unfallbegriff des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII das Element der Unfreiwilligkeit einschließt und erfordert (BSGE 61, 113, 11.5; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung - Gesetzlich Unfallversicherung -, § 8 SGB VII Rdnr. 13; Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung - Handkommentar - § 8 SGB VII Rdnr. 9.9 und 11.4) ist der Tod aus freiem Willen kein Arbeitsunfall.
  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 74/57

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 17 U 1/02
    Allerdings kann eine Selbsttötung u.U. mittelbare Folge eines Arbeitsunfalls mit körperlicher organischer Gesundheitsstörung sein, wenn dieser zu einer Willensbeeinträchtigung geführt oder den Entschluss zur Selbsttötung wesentlich mitbedingt hat (BSGE 18, 163; 66, 156; BSG, Urteil vom 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R - = MESO B 320/49; Mehrtens, a.a.O. Rdnr. 9.9; Benz, a.a.O. sowie NZS 1999, 435 f.., 438).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 17 U 1/02
    Das BSG hat zudem mehrfach entschieden, dass dann, wenn der Versicherte in Selbsttötungsabsicht handelt, der innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bzw. dem versicherten Weg entfällt und durch den Handlungsentschluss eine selbständige, dem privaten Lebensbereich zuzuordnende Kausalität in Gang gesetzt werde (BSGE 30, 278, 281; 58, 76).
  • BSG, 18.01.1990 - 8 RKnU 1/89

    Arbeitsunfall

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 17 U 1/02
    Allerdings kann eine Selbsttötung u.U. mittelbare Folge eines Arbeitsunfalls mit körperlicher organischer Gesundheitsstörung sein, wenn dieser zu einer Willensbeeinträchtigung geführt oder den Entschluss zur Selbsttötung wesentlich mitbedingt hat (BSGE 18, 163; 66, 156; BSG, Urteil vom 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R - = MESO B 320/49; Mehrtens, a.a.O. Rdnr. 9.9; Benz, a.a.O. sowie NZS 1999, 435 f.., 438).
  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 175/67

    Hinterbliebenenrente - Ungeklärte Todesursache - Folgen objektiver

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 17 U 1/02
    Das BSG hat zudem mehrfach entschieden, dass dann, wenn der Versicherte in Selbsttötungsabsicht handelt, der innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bzw. dem versicherten Weg entfällt und durch den Handlungsentschluss eine selbständige, dem privaten Lebensbereich zuzuordnende Kausalität in Gang gesetzt werde (BSGE 30, 278, 281; 58, 76).
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